Der Gesuchsteller bringt insbesondere Probleme im Gefängnisalltag vor (unzureichendes Essen, keine Arbeit resp. fehlendes Sozialgeld, zu wenig TV-Programme in türkischer Sprache, ungenügende und zu teure Produkte am Kiosk etc.), welche vorderhand bei der Gefängnisleitung geltend zu machen sind. Die Beschwerdekammer ist für die Entgegennahme solcher Anliegen nicht zuständig. Anzeichen für strafbares Verhalten können nicht ausgemacht werden.