2020, N. 9 zu Art. 5 StPO; SUMMERS, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 14 zu Art. 5 StPO). Davon kann vorliegend nicht gesprochen werden. Die Strafuntersuchung wurde erst im Oktober 2023 eröffnet. Am 28. Oktober 2023 erfolgte die Verhaftung des Gesuchstellers. Der Vorwurf lautet auf zahlreiche Einschleich- sowie Trickdiebstähle sowie betrügerischen Missbrauch von Datenverarbeitungsanlagen. Gemäss Haftverlängerungsantrag vom 19. Januar 2024 besteht insbesondere betreffend die im Kanton Bern begangenen Delikte noch Ermittlungsbedarf.