6 nierten Säumnissen – während seiner Einvernahme vom 12. Dezember 2023 seine Rechte verletzt, ermittle ungenügend und verhalte sich grob und arrogant. Weiter beschwert sich der Gesuchsteller über diverse Gegebenheiten im Gefängnis, so u.a. darüber, dass es nicht ausreichend zu essen und ungenügende TV- Programme in einer ihm verständlichen Sprache gebe. Und schliesslich erhebt er Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft, da diese seine Schreiben nicht entgegennehmen resp. übersetzen lassen oder an die Generalstaatsanwaltschaft weiterleiten wolle.