4. 4.1 Gemäss Eingabe der amtlichen Verteidigung vom 8. Februar 2024 wehrt sich der Gesuchsteller in seiner am 26. Januar 2024 bei der Beschwerdekammer eingegangenen undatierten Eingabe gegen Verfahrenshandlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Nähere Ausführungen hierzu werden indes nicht gemacht. Jedoch lässt sich der übersetzten Eingabe an die Generalstaatsanwaltschaft und das Obergericht vom 8. Januar 2024 entnehmen, dass der Gesuchsteller u.a. das Verhalten/Vorgehen der Kriminalpolizei moniert. Diese habe – nebst nicht näher defi-