Der amtliche Verteidiger ergänzt in seiner Eingabe vom 8. Februar 2024, dass sein Mandant dafürhalte, dass der Gesuchgegner die ihn (den Gesuchsteller) belastenden und entlastenden Umstände nicht mit gleicher Sorgfalt untersuche und ihm gegenüber voreingenommen sei, was durch folgende Ereignisse / Sachverhalte belegt werde: Staatsanwalt D.________ habe ihm anlässlich eines Termins vom 4. Januar 2024 nahegelegt, nicht dermassen viele Schreiben und/oder Beschwerden an die Staatsanwaltschaft zu verfassen; Staatsanwalt D.________ habe veranlasst, dass er seine Arbeit im Regionalgefängnis verliere. 3.3 Staatsanwalt D.______