Und schliesslich soll der Gesuchsteller anlässlich des Termins vom 4. Januar 2024 gedroht haben, ihn nicht freizulassen, und sich ihm gegenüber aggressiv und unprofessionell verhalten haben. Der amtliche Verteidiger ergänzt in seiner Eingabe vom 8. Februar 2024, dass sein Mandant dafürhalte, dass der Gesuchgegner die ihn (den Gesuchsteller) belastenden und entlastenden Umstände nicht mit gleicher Sorgfalt untersuche und ihm gegenüber voreingenommen sei, was durch folgende Ereignisse /