Ausserdem leite er Briefe an die Generalstaatsanwaltschaft nicht weiter. Zudem soll der Gesuchsgegner – als Folge der zahlreichen Eingaben des Gesuchstellers – befohlen haben, dass er (der Gesuchsteller) «nicht mehr arbeitet». Und schliesslich soll der Gesuchsteller anlässlich des Termins vom 4. Januar 2024 gedroht haben, ihn nicht freizulassen, und sich ihm gegenüber aggressiv und unprofessionell verhalten haben.