Betreffend die übrigen Anliegen solle er sich an das Gefängnispersonal und/oder an seinen Verteidiger wenden. Im Anschluss an die Besprechung wandte sich der Gesuchsteller mit zwei in bulgarischer Sprache verfassten Schreiben, datiert vom 8. Januar 2024, (u.a.) an die Generalstaatsanwaltschaft. Mit diesen rügte er angebliche vom Gesuchsgegner