2.2.3 Den Akten zufolge fand am 4. Januar 2024 eine Besprechung zwischen dem Gesuchsteller und dem Gesuchsgegner statt, welche die zahlreichen Eingaben des Gesuchstellers an die Staatsanwaltschaft zum Gegenstand hatte. Dabei teilte der Gesuchsgegner mit, dass sich der Gesuchsteller künftig im Zusammenhang mit einer Haftentlassung bei der Staatsanwaltschaft melden solle. Betreffend die übrigen Anliegen solle er sich an das Gefängnispersonal und/oder an seinen Verteidiger wenden.