als befangen ab. Mit Eingabe vom 7. Februar 2024 wandte sich der Gesuchsgegner an die Beschwerdekammer und liess dieser neben dem Protokoll vom 4. Januar 2024 ein weiteres persönliches, in bulgarischer Sprache verfasstes und vom 8. Januar 2024 datiertes Schreiben des Beschuldigten inkl. zusammenfassender Übersetzung zukommen. Gemäss diesem solle er (der Gesuchsgegner) aus dem Verfahren entfernt werden. Bei der Beschwerdekammer gingen am 16. und 21. Februar 2024 weitere Schreiben des Gesuchstellers ein. Die Beschwerdekammer liess daraufhin sämtliche Schreiben des Gesuchstellers übersetzen.