StPO zu behandeln seien und gegebenenfalls gegen welches Anfechtungsobjekt sich diese richte. Am 8. Februar 2024 teilte Fürsprecher B.________ mit, dass das undatierte Schreiben seines Mandanten als Beschwerde zu behandeln sei und sich diese insbesondere gegen Verfahrenshandlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft richte. Sein Mandant lehne im Verfahren BM 23 43156 sowohl Staatsanwalt D.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) als auch den fallführenden Polizeibeamten E.________ als befangen ab.