eingegangen bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern [nachfolgend: Beschwerdekammer] am 26. Januar 2024) wandte sich der Beschuldigte an die Beschwerdekammer. Am 30. Januar 2024 wurden die Schreiben von der Verfahrensleitung dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Fürsprecher B.________, mit der Bitte um Mitteilung zugestellt, ob die Eingaben seines Mandanten als Beschwerde gemäss Art. 393 ff. StPO zu behandeln seien und gegebenenfalls gegen welches Anfechtungsobjekt sich diese richte.