Er habe seine Schriften etc. auf dem Sozialamt D.________ abgeholt, schliesslich sei jetzt das Sozialamt G.________ (Ort) zuständig gewesen. Er müsse nun 85 Tage wegen Hausfriedensbruchs absitzen, nachdem er seine Mietwohnung in F.________ (Ortschaft) nicht mehr habe betreten dürfen und sich deshalb am Flughafen Zürich aufgehalten habe. 4.4 Daraus wird deutlich, dass sich der Beschwerdeführer mit der Begründung der angefochtenen Verfügung nicht wirklich auseinandersetzt.