(Ort) vom 10.03.2022 eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung sowie mit Entzug des Anzeigers auf Vermögenswerte angeordnet und die Handlungsfähigkeit des Anzeigers bezüglich Kündigung von Heimverträgen und Abschluss von Mietverträgen am 15.11.2022 eingeschränkt wurde. Mit anderen Worten konnte der Anzeiger weder selbständig Mietverträge kündigen noch neue solche eingehen. Diesen Ausführungen zufolge stossen die Anschuldigungen des Anzeigers gegen A.________ ins Leere. Es wurde eindeutig kein Straftatbestand erfüllt und die Anzeige von B.________ vom 06.11.2023 wird nicht an die Hand genommen.