Im vorliegenden Fall wurde die Kantonspolizei Bern mit ergänzenden Ermittlungen beauftragt, insbesondere B.________ zur Sache zu befragen, was am 12.12.2023 erfolgte. Anlässlich dieser Einvernahme hat B.________ zunächst nicht einmal mehr gewusst, was er angezeigt hatte und er verlangte, die Anzeige nochmals lesen zu dürfen, was ihm ermöglicht wurde. Im Grossen und Ganzen beharrte B.________ anschliessend auf seinen Forderungen, wonach die beiden aus seiner Sicht beschuldig-