3. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung hervor, dass der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Solothurn ein Schreiben betreffend «Anklage! Sozialamt D.________! + Kesb! .________ (Ort)!! Rekurs Gefängniss, Haftunterbruch!», datiert auf den 6. November 2023, eingereicht hatte. In diesem Schreiben werfe er u.a. diversen Mitarbeitern der KESB .________ (Ort) und des Sozialamtes D.________ vor, ihm einen Mietvertrag verweigert zu haben, weshalb er obdachlos geworden sei.