1. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden im Umfang von CHF 700.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.