Es sei für ihn zudem eher logisch, dass nach dem Freispruch vom 1. September 2023 die Verleumdung erwiesen sei. 4.4 Das Regionalgericht führt betreffend die Gewährung der Akteneinsicht an den Beschwerdeführer in ihrer oberinstanzlichen Stellungnahme Nachstehendes aus: Akteneinsicht PEN 21 101 und PEN 21 610 Mit Eingabe vom 19.10.2021 ersuchte Rechtsanwalt F.________ um Akteneinsicht. Die Akten PEN 21 101 und PEN 21 610 wurden am 20.10.2021 zur Abholung bereitgelegt und mutmasslich am selben Tag abgeholt. Die Dokumente hierzu sollten sich in den Akten PEN 21 101 / PEN 21 610 befinden;