Die beschuldigte Person warf dem Privatkläger im Rahmen einer polizeilichen Einvernahme vor, Betäubungsmittel zu bunkern und zu verkaufen. Einem Brief des Privatklägers vom 12.01.2023 an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland kann entnommen werden, dass der Privatkläger am besagten Datum bereits über die Fallakten im Zusammenhang mit den vermeintlichen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verfügte und auch Kenntnis der Aussagen der beschuldigten Person hatte, zumal er im Brief schrieb, dass er beabsichtige, Strafantrag wegen Verleumdung zu stellen.