Im vorliegenden Fall waren die in der Anzeige vom 01.07.2023 geschilderten Umstände Gegenstand der gegen den Privatkläger, B.________, als Beschuldigten geführten Strafverfahren BJS 19 17769 und BJS 21 14896. In der Folge wurden am 11.12.2020 wegen Widerhandlugen gegen das Betäubungsmittelgesetz und am 27.07.2021 wegen Drohung und Beschimpfung z.N. der beschuldigten Person Strafbefehle gegen den Privatkläger erlassen. Der Privatkläger erhob gegen diese Strafbefehle Einsprache.