__ eingereichten detaillierten Kostenaufstellung ist ersichtlich, dass CHF 6.80 der gelten gemachten Spesen Portokosten darstellen. Worauf die sonstigen als Spesen deklarierten CHF 23.00 entfallen, geht daraus indes nicht hervor. Entsprechend können Rechtsanwalt B.________ maximal 3% des amtlichen Honorars, also CHF 16.20, als Spesen vergütet werden. Insgesamt ist Rechtsanwalt B.________ somit eine amtliche Entschädigung von CHF 601.25 (2.7 Stunden à CHF 200.00 zzgl. Spesen