5. Die Beschwerde erweist sich mithin als unbegründet und ist abzuweisen. 9 6. 6.1 Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). 6.2 Der Beschwerdeführer ist im Beschwerdeverfahren amtlich durch Rechtsanwalt B.________ verteidigt.