Zudem sei eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland-Süd abgegeben worden (a.a.O., pag. 5). Wie der Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mit- telland betreffend Ermächtigung zum Betreten der Liegenschaft entnommen werden kann, wurde eine solche auch bereits 2019 abgegeben (a.a.O., pag. 30). Auch wenn hinsichtlich der psychischen Gesundheit des Beschwerdeführers keine aktuellen Unterlagen vorliegen, kann vor diesem Hintergrund eine Selbstgefährdung nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Mithin dient die Sicherungseinziehung nicht zuletzt auch dem Beschwerdeführer selbst.