Er habe sich im Vorgehen der Polizei darin bestätigt gesehen, dass sich sämtliche Behörden gegen ihn verschworen hätten und ihn aus dem Weg räumen wollten. Folglich sei der Beschwerdeführer einem Notfallpsychiater vorgeführt worden, welcher seine fürsorgerische Unterbringung im Psychiatriezentrum Münsingen verfügt habe. Zudem sei eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland-Süd abgegeben worden (a.a.O., pag. 5).