Zumal es sich bei den einzuziehenden Waffen um die jeweiligen Tatobjekte (und -mittel) handelt, ist mit der Vorinstanz auch der Deliktkonnex evident. 4.2.2 Wenn der Beschwerdeführer weiter einwendet, es sei nicht erstellt, dass tatsächlich eine Gefährdung für die Sicherheit von Menschen, namentlich von D.________ oder deren Enkelkinder, bestanden habe, ist ihm entgegenzuhalten, dass die Sicherungseinziehung gemäss Art.