Einziehung zur Vernichtung nach Art. 69 Abs. 1 und 2 StGB in Bezug auf sämtliche Waffen erfüllt und eine solche ist auch verhältnismässig. Die Asservate B1, B2, B3, F12, F5, Si, S2 und S3 sind zur Vernichtung einzuziehen. […].