5 Anzeigerapport vom 30. Mai 2022 bzw. die darin festgehaltenen Spontanaussagen von D.________, wonach sie immer wieder Waffen des Beschuldigten verstecke, da dieser ihr gegenüber mehrfach suizidale Äusserungen gemacht habe [pag. 4 f.]), so auch anlässlich der Hausdurchsuchung vom 1. Februar 2022, weswegen durch den Notfallpsychiater eine fürsorgerische Unterbringung im PZM Münsingen verfügt wurde und eine entsprechende Gefährdungsmeldung an die KESB Mittelland-Süd erfolgte (vgl. pag.