2. Dem Beschwerdeführer sei auch im Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung durch RA B.________ zu gewähren und er sei von der Leistung von Vorschüssen zu befreien. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MSWT (recte: MWST); eine allfällige Entschädigung sei an RA B.________ direkt auszubezahlen.