Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1’100.00. Das am 1. Februar 2022 sichergestellte Wärmebildzielgerät mit Laser (Ass. S5), die Druckluftwaffen (Asservate B1, B2 und B3), die Softairwaffe (Asservat Fl2), die Schwarzpulverkanone (Asservat F5), die Flinte (Asservat S1), die Büchse (Asservat S2) und die Handfeuerwaffe (Asservat S3) sowie die zehn Schalldämpfer (Asservat S6) wurden unter Ziff. 5. des Strafbefehls in Anwendung von Art. 263 Abs. 1 Bst. a und d StPO und Art. 69 StGB beschlagnahmt und zur Vernichtung eingezogen.