Übertragung von Waffen (Druckluftwaffe und Karabiner) sowie festgestellt am 1. Februar 2022 durch unsorgfältige Aufbewahrung diverser Waffen und diversen Waffenzubehörs, schuldig. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschwerdeführer zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 150.00, ausmachend CHF 1’800.00, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00 bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung, zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'300.00 bzw. zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tage bei schuldhafter Nichtbezahlung sowie zur