22 lich im Ripol zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben worden war (pag. 776, PEN 20 728). Im Weiteren hatte der Beschwerdeführer mehrfach Gelegenheit, sich ausführlich zum Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung zu äussern und Stellung zu den Aussagen der Auskunftspersonen sowie des Opfers zu nehmen, womit ihm auch das Teilnahme- und Konfrontationsrecht gewährt worden war.