Damit habe die Aussichtslosigkeit des Gesuchs um neue Beurteilung auf der Hand gelegen, weshalb das Gesuch um Einsetzung einer amtlichen Verteidigung abgewiesen wurde. 10.2 Dagegen bringt der Beschwerdeführer vor, dass das Gesuch mit Blick auf seine Ausführungen offensichtlich nicht aussichtslos erscheint. Insbesondere in Anbetracht der Bestätigung von Rechtsanwalt H.________, dass der Beschwerdeführer bereits im Juli 2022 ein neues Verfahren gewollt habe, und seiner diesbezüglichen Sorgfaltspflichtverletzung sei das Gesuch nicht von vorneherein aussichtslos gewesen.