Die Rechtskraft eines strafrechtlichen Urteils darf nicht leicht durchbrochen werden. Bei Versäumnis gesetzlicher Fristen sind strengere Anforderungen zu stellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1329/2020 vom 20. Mai 2021 E.1.3.3 mit weiteren Hinweisen). 9.4 Den Ausführungen der Vorinstanz kann nur teilweise gefolgt werden. Es trifft zwar zu, dass gemäss Art. 94 Abs. 5 StPO die Bestimmungen von Art. 368 StPO den Voraussetzungen zur Wiederherstellung vorgehen; dies aber nur insoweit, als die Wiederherstellung eines versäumten Gerichtstermins verlangt wird. Wird jedoch um die Wiederherstellung der 10-tägigen Frist gemäss Art.