Urteilbegründung am 21. Juli 2022 gegen Empfangsbestätigung erhalten hat und er durch seinen damaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt H.________, über seine rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen das Urteil zu wehren, hinreichend aufgeklärt worden ist. Zudem ist dem Beschwerdeführer das Urteil rechtmässig eröffnet worden. Demnach hat die Frist zur Stellung des Gesuchs um Neubeurteilung am darauffolgenden Tag, am 22. Juli 2022, zu laufen begonnen und am 2. August 2022 geendet. Das am 16. Oktober 2023 und damit rund eineinhalb Jahre später eingereichte Gesuch um Neubeurteilung ist damit klarerweise verspätet erfolgt.