mit Verfügung vom 15. April 2020 als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden sei. Nachdem diesem in Abwesenheit des Beschwerdeführers das Urteil vom 4. Juni 2021 eröffnet worden sei, sei ihm mit Übermittlungszettel vom 9. Februar 2022 die Urteilsbegründung zugestellt worden. Der Beschwerdeführer habe am 20. Juli 2022 ein Begleitschreiben samt Urteil inkl. Urteilsbegründung erhalten, worin erwähnt worden sei, dass eine Kopie des Schreibens ebenfalls an Rechtsanwalt H.________ verschickt werde. Diesem sei mit Übermittlungszettel vom 20. Juli 2022 eine Kopie des entsprechenden Schreibens an den Beschwerdeführer zugesandt worden.