14 ten mündlich erläutert sowie insbesondere erklärt hat, dass er 10 Tage nach Erhalt des Urteils ein Gesuch um Neubeurteilung einreichen könne. Insgesamt gelingt es dem Beschwerdeführer damit nicht, glaubhaft darzulegen, dass er die Rechtsmittelbelehrung aufgrund der geltend gemachten Sprach- und Leseschwierigkeiten nicht verstanden hat und ihm diese somit mangelhaft eröffnet worden ist.