Diese Frage braucht allerdings nicht weiter geklärt zu werden. 6.4 Im Ergebnis erachtet es die Beschwerdekammer als erstellt, dass das Urteil vom 4. Juni 2021 samt Urteilsbegründung vom 9. Februar 2022 am 21. Juli 2022 dem Beschwerdeführer zugestellt worden ist. Insoweit erübrigt sich auch eine vom Beschwerdeführer beantragte Befragung der Gerichtskanzleimitarbeitenden und Mita-