Damit die Empfangsbestätigung auch wirklich unterzeichnet werde, werde der Vermerk angebracht, dass eine Empfangsbestätigung zurückzusenden sei. Damit sei sichergestellt, dass die Mitarbeitenden des Gefängnisses das Kuvert persönlich übergäben und warteten, bis der Empfänger die Sendung geöffnet, kontrolliert und die Empfangsbestätigung unterzeichnet habe. Wie das Regionalgericht zu Recht vorbringt, schadet die Tatsache