Der Beschwerdeführer sei juristischer Laie und Rechtsanwalt H.________ habe das Verfahren für den Moment als erledigt erachtet bzw. darauf gewartet, dass sich der Beschwerdeführer melden werde. Es sei jedenfalls erstellt, dass sich der Beschwerdeführer seit Juli 2022 gegen das Urteil habe wehren wollen und dies seinem damaligen Verteidiger so mitgeteilt habe. 6.3 Wie die Vorinstanz kommt die Beschwerdekammer zum Schluss, dass durch das Vorhandensein der Empfangsbestätigung die Zustellung des Urteils sowie der Urteilsbegründung als erstellt gilt und das Gesuch damit verspätet eingereicht worden ist.