Vielmehr lasse es sich anhand der vorhandenen Akten feststellen, ob etwas gefehlt habe. Bezüglich des Telefonats seien die Telefonnotizen aufgrund eines IT-Vorfalls in der Kanzlei von Rechtsanwalt H.________ leider nicht mehr abrufbar. Im Übrigen müsse auch der Gerichtspräsident eine entsprechende Telefonnotiz angefertigt haben, so dass überprüft werden könne, um was es gegangen sei. Es sei erklärbar, weshalb das Gesuch erst eineinhalb Jahre später gestellt worden sei. Der Beschwerdeführer sei juristischer Laie und Rechtsanwalt H.____