9 stanz sei es nicht Rechtsanwalt H.________ gewesen, der den Kontakt mit dem Beschwerdeführer aufgenommen habe, sondern umgekehrt der Beschwerdeführer mit Rechtsanwalt H.________. Rechtsanwalt H.________ habe ihm gemäss Stellungnahme vom 14. Dezember 2023 erklärt, was für Rechtsmittelmöglichkeiten gegen das Abwesenheitsurteil bestünden und sich erkundigt, ob der Beschwerdeführer das Urteil erhalten habe, was dieser verneint habe. Deshalb sei es für Rechtsanwalt H._____