Daher werde beantragt, dass die Mitarbeiter des Regionalgefängnisses Burgdorf und die Mitarbeiter der Gerichtskanzlei nach dem gängigen Ablauf eines Versands befragt würden. Der Verteidigung des Beschwerdeführers sei bekannt, dass das Gefängnispersonal den Gefangenen weder erkläre, um was es gehe, noch weise man sie darauf hin, dass sie zuerst überprüfen sollten, ob tatsächlich alles im Couvert vorhanden sei. Es liege allerdings nicht am Beschwerdeführer zu spekulieren, sondern das Gericht müsse die ordnungsgemässe Übermittlung dokumentieren können und das gelinge vorliegend nicht.