Er könne sich jedoch nicht erinnern, eine solche Empfangsbestätigung unterschrieben zu haben. Er könne sich dies lediglich so erklären, dass ihm jemand den Zettel zur Unterschrift vorgehalten habe. Das Urteil oder die Urteilbegründung befänden sich allerdings nicht in den Unterlagen, die er erhalten habe, seit er inhaftiert sei. Da der Einweisungsprozess bis zu mehreren Tagen oder Wochen dauern könne, sei es nicht abwegig, dass sich der Beschwerdeführer nicht mehr an all die Papiere erinnern könne, die er vor bald zwei Jahren unterzeichnet habe.