Beilage nicht erhalten habe und trotzdem vom Aufenthalt des Beschwerdeführers habe Kenntnis erlangen können. Es stelle sich schliesslich die Frage, weshalb sich Rechtsanwalt H.________ beim Regionalgericht nicht über den Verbleib der Beilage erkundigt habe bzw. sich nicht mehr daran erinnern könne. Zwar habe ein viertelstündiges Telefonat mit der Kanzlei I.________ am 25. Juli 2022 rekonstruiert werden können, man wisse allerdings mangels Telefonnotiz nicht, mit wem der Gerichtspräsident telefoniert habe. Es sei festzuhalten, dass wenn das Fehlen der Beilage gerügt worden, nebst einem Verbal auch eine erneute Sendung aktenkundig gemacht worden wäre.