Gemäss des beigelegten E-Mail- Verkehrs sandte das Regionalgefängnis Burgdorf auf Anfrage eines Kanzleimitarbeiters hin die unterschriebene Empfangsbestätigung am 18. Oktober 2023 per E- Mail zu. Wie das Regionalgericht in seiner Stellungnahme festhält, ist hingegen weiterhin unklar, weshalb die Empfangsbestätigung nicht im Original verschickt oder weshalb dies nicht nachträglich verlangt worden war. Aufgrund des Inhalts des Verbals ist grundsätzlich fraglich, ob dieses (samt E-Mail-Verkehr) nicht auch im laufenden Verfahren um Neubeurteilung (PEN 23 765) hätte abgelegt werden müssen.