Diese wurde ihm am 19. Oktober 2023 und somit zu einem Zeitpunkt gewährt, als die Akten PEN 20 728 nur bis pag. 980 vorhanden waren (pag. 49; PEN 23 765). Die Aktenstücke ab pag. 981 kamen erst zu den Verfahrensakten PEN 20 728 hinzu, als mit Blick auf das Gesuch um neue Beurteilung betreffend Empfangsbestätigung Abklärungen getroffen wurden. Darunter befinden sich das Verbal vom 21. November 2023 bezüglich Edition des Originals der Empfangsbestätigung (pag. 981; PEN 20 728), die Verfügung der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) vom 22. Dezember 2023 (pag.