10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Der Antrag auf Ausschluss der Akteneinsicht, evtl. Trennung des Verfahrens wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 5. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.