ein, welche ebenfalls zu einer Nichtanhandnahme führte. Anstatt den naheliegenderen zivilprozessualen Weg zu wählen und dort die Behauptungen, welche ihren Strafanzeigen zugrundeliegen zu vertreten, schrieb die Geschädigte unabhängig von den Erfolgsaussichten direkt E-Mails an die Staatsanwaltschaft, bzw. an verschiedene Behörden gleichzeitig, damit die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen im Sinne der Geschädigten untersuchen solle. Bei wiederholtem solchem Anzeigeverhalten kann es unter Umständen sein, dass der Geschädigten Verfahrenskosten auferlegt werden.