Am 13.04.2023 reichte die Geschädigte zudem hierorts bereits einmal eine vergleichbare Anzeige gegen einen Kundendienst-Mitarbeiter der D.________ (Unternehmung) wegen wiederholtem Amtsmissbrauch, Nötigung und einer Reihe weiterer Delikte (z.T. durch Unterlassung) ein, welche ebenfalls zu einer Nichtanhandnahme führte.