__ AG-Mitarbeiter wegen Betrugs, arglistiger Vermögensschädigung, Nötigung, Amtsmissbrauches etc. nicht an die Hand genommen werde – Folgendes ausgeführt: Festzuhalten ist noch, dass die Geschädigte in ihren Anzeigen trotz diverser Wiederholungen und Abschweifungen nicht genügend konkretisiert, welche Personen sich durch welches Verhalten welcher Straftatbestände schuldig gemacht haben sollen. Stattdessen hat sie die Personen, welche als Sachbearbeiter mit dem Fall befasst waren, kollektiv wegen einer Reihe von aus ihrer Sicht in Frage kommender Tatbestände angezeigt, welches Anzeigeverhalten leichtfertig erscheint.